Verlängerung der Überbrückungshilfen beschlossen
10. Juni 202116.05.2022
Die neue Grundsteuer kommt!
Die Grundsteuern werden von den Gemeinden auf Grundlage der Einheitswertbescheide der Grundstücke ermittelt. Diese Einheitswertbescheide werden ab 1. Juli 2022 neu von den Finanzämtern festgestellt.
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, wird Sie das Finanzamt auffordern, eine „Feststellungserklärung“ einzureichen. Zuständig ist immer das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, bei einem Grundstück in Hamburg oder Niedersachsen wird sich das örtlich dort zuständige Finanzamt bei Ihnen melden.
Für die Erklärung benötigen Sie Angaben über die Adresse und die Grundbuchdaten des Grundstücks, sowie die Grundstücksgröße/Wohnfläche und das Baujahr. Diese Daten finden Sie in Ihren „alten“ Einheitswertbescheiden, die Ihnen beim Kauf des Grundstücks vom Finanzamt zugesandt wurden. Wenn Sie gut vorbereitet sein wollen, können Sie diesen Bescheid schon mal heraussuchen.
Weitere Informationen über das Verfahren für Grundstücke, die in Schleswig-Holstein liegen, finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/grundsteuer
Sollten Sie bei der Erstellung oder der Übermittlung der Erklärung Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an uns!