Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung

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Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung

Bis zum 31.08.2021 wird die Abgabe der durch Steuerberater erstellten Steuererklärungen von 2019 verschoben. Das beschloss am 17.12.2020 die Bundesregierung. Das Bundesfinanzministerium wollte die Abgabefrist ursprünglich bis zum 31.03.2021 verlängern, was ein wesentlich kürzerer Zeitraum gewesen wäre.

Da der Berufsstand seit Beginn der Corona-Krise dauerhaft für seine Mandanten im Einsatz ist, hatten sich die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) für eine Verlängerung der Abgabefrist eingesetzt. Die Mandanten suchen zu vielerlei Themen die Unterstützung und den Rat ihres Steuerberaters. Dazu gehören Beratung zu Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, befristete Umsatzsteuersenkung, Überbrückungshilfe I und II, November- und Dezemberhilfe und weitere. Dadurch wurde die Fristeinhaltung der Steuererklärungen 2019 unmöglich, da die Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung darüber ins Stocken gerieten.

Durch die Verlängerung dieses Zeitfensters ist nun auch mehr Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfen. Darüber sind beide berufsständischen Organisationen erleichtert. Kostspielige Verspätungszuschläge müssen nun nicht riskiert werden und Steuerberater können sich vollständig für das wirtschaftliche Überleben ihrer Mandanten einsetzen.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung von 2020 liegt zurzeit noch beim dem 28.02.2022.